Einladung zur 14. Jahreshauptversammlung

Zeit: Freitag, den 22.07.2022 um 19:30 Uhr

Ort: Sportgaststätte Am Aicha, Am Grünberg 1, 92353 Postbauer-Heng

TOPs:

Top 1: Bericht der Kassiererin und der Schriftführerin, sowie der anderen Funktionäre
(Berichtszeitraum 2021)

Top 2: Entlastung des Vorstands

Top 3: Neuwahlen

  1. Vorsitzender
  2. Kassier
  3. Schriftführer
  4. 2 Kassenprüfer

Top 4:  Ergänzung der Satzung (§ 6) wg. Passiver Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedern

Top 5: Trainingsbetrieb:  Überblick über aktuelle Situation

                                         Welche Stilrichtung für die Zukunft?

                                         Freitagstraining Wechsel BJJ und Krav Maga?

Top 6: Sachstandsmitteilung zur Kooperation mit SV Postbauer-Heng/ Trainingsgemeinschaft

Top 7: Corona-Aufwandsentschädigung für Trainer?

Top 8: Anregungen, Wünsche, Termine, Sonstiges

Tagesordnungspunkte können bis zum 19.07.2022 beim Vorstand in schriftlicher Form eingereicht werden.

Wir bitten um zahlreiches Erscheinen der Mitglieder.

Mit freundlichen Grüßen 

Der Vorstand des Ju-Jutsu-Dojo Pyrbaum e.V.

Verteiler:

  • Veröffentlichung auf der Homepage
  • eMail an die stimmberechtigten Mitglieder

Anlage zu TOP 4

Aktuell gültige Satzung § 4:

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
  2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
  3. Wird der Aufnahmeantrag abgelehnt, kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet abschließend der Vereinsrat.

Mögliche Neufassung § 4, Abs. 2, die darauffolgenden Absätze verschieben sich dementsprechend

2. Der Verein führt aktive und passive Mitglieder, Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende.

a) Aktive Mitglieder sind alle Mitglieder, die aktiv am Vereinszweck teilnehmen und hierfür

gemäß der jeweils geltenden Beitragsordnung Beiträge bezahlen.

b) Passive Mitglieder nehmen nicht am Vereinszweck teil, fördern aber den Verein finanziell

und ideell. Der Beitrag wird jeweils von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Wechsel

von der aktiven in die passive Mitgliedschaft kann auf schriftlichen Antrag mit entsprechender Begründung erfolgen. Der Wechsel ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres möglich.

Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) und sonstigen Veranstaltungen des Vereins ist jederzeit gestattet. Dem passiven Mitglied steht weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht zu.

Der Wechsel von der passiven in die aktive Mitgliedschaft kann mit einer Begründung bean-

tragt werden. Über den jeweiligen Statuswechsel entscheidet der Vereinsrat mit einfacher Mehrheit. Der Wechsel zieht jeweils eine Änderung der Beitragspflicht gemäß den aktuell

geltenden Beitragssätzen nach sich.

c)Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende werden auf der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und durch diese mit einfacher Mehrheit ernannt. Sie sind von der Beitragspflicht befreit.

Waren sie bis zu ihrer Ernennung aktive Mitglieder stehen ihnen weiterhin alle entsprechenden Rechte zu. Sie müssen ihrer Ernennung zustimmen.

Auch Nichtmitglieder können aus besonderen Gründen zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Sie habengegenüber dem Verein keine Rechte und Pflichten.  Es steht ihnen also kein Stimm-recht und auch kein Teilnahmerecht an der Mitgliederversammlung zu.

Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters

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